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   LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99   

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https://dejure.org/2000,10568
LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99 (https://dejure.org/2000,10568)
LG Bautzen, Entscheidung vom 20.01.2000 - 1 Qs 136/99 (https://dejure.org/2000,10568)
LG Bautzen, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 1 Qs 136/99 (https://dejure.org/2000,10568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge); Anordnung einer Speichelprobe zur Entnahme von Körperzellen für eine DNA-Analyse (Molekulargenetische Untersuchung); Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung; Begehung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DNA-Analyse: vorangegangene und zu erwartende Verstöße gegen das BtMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 09.08.1999 - 1 Ws 215/99
    Auszug aus LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99
    Dies wird vornehmlich aus der Art des Delikts zu schließen und etwa bei einem Meineid zu verneinen sein (OLG Thüringen, NStZ 1999, 634 , [635], und die BT-Dr 13/10791, welche als weitere Beispiele § 187 StGB und - nach Auffassung der Kammer nicht überzeugend - § 183 StGB anführt).

    Allerdings wird insbesondere bei den in § 81g Abs. 1 StPO näher bezeichneten erheblichen Straftaten in aller Regel eine Anordnung nach dieser Vorschrift zu treffen sein, da der Gesetzgeber dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits bei der Schaffung des Eingriffstatbestands des § 81g Abs. 1 StPO berücksichtigt hat (OLG Thüringen, NStZ 1999, 634 [635]).

  • LG Koblenz, 19.01.1999 - 9 Qs 17/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Auszug aus LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99
    Allerdings hat das LG Koblenz mit Beschluss vom 19.01.1999 (StV 1999, 141 ) ausgesprochen, dass die Entnahme von Körperzellen zur Feststellung eines DNA-Identifizierungsmusters dann unverhältnismäßig sei, wenn sie wegen solcher Straftaten angeordnet werde, bei deren Begehung der Täter nicht deliktstypisch im Zusammenhang mit einer künftigen Straftat "Identifizierungsmaterial" am Tatort hinterlassen werde; das LG Koblenz hat daher die Voraussetzung für eine Maßnahme nach § 2 DNA-IFG i. V. mit § 81g Abs. 1 StPO im Falle von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz , zum Beispiel bei Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verneint.

    Jedenfalls bei den vom Beschwerdeführer in der Vergangenheit begangenen und künftig möglich erscheinenden Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz in der Form des unerlaubten (gewerbsmäßigen) Handeltreibens ist die Kammer entgegen der Meinung des Beschwerdeführers und der Ansicht des LG Koblenz (StV 1999, 141 ) und LG Rostock (StraFo 1999, 205) der Auffassung, dass es durchaus nicht unwahrscheinlich ist, dass der Täter bei der Begehung derartiger Straftaten Spurenmaterial hinterlässt, welches der DNA-Analyse zugänglich ist und daher künftig einen entscheidenden Beitrag zur Tataufklärung zu leisten im Stande ist.

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Auszug aus LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99
    Jedenfalls bei den vom Beschwerdeführer in der Vergangenheit begangenen und künftig möglich erscheinenden Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz in der Form des unerlaubten (gewerbsmäßigen) Handeltreibens ist die Kammer entgegen der Meinung des Beschwerdeführers und der Ansicht des LG Koblenz (StV 1999, 141 ) und LG Rostock (StraFo 1999, 205) der Auffassung, dass es durchaus nicht unwahrscheinlich ist, dass der Täter bei der Begehung derartiger Straftaten Spurenmaterial hinterlässt, welches der DNA-Analyse zugänglich ist und daher künftig einen entscheidenden Beitrag zur Tataufklärung zu leisten im Stande ist.
  • LG Rostock, 06.04.1999 - I Qs 45/99

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

    Auszug aus LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99
    In die gleiche Richtung weist der Beschluss des LG Rostock vom 06.04.1999 (StraFo 1999, 204).
  • LG Berlin, 07.09.1999 - 511 Qs 103/99

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen bei

    Auszug aus LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99
    Auch bei einer Anstiftungstat, bei der der Anstifter nicht am Tatort der Haupttat gehandelt hat, würde der Zweck der Maßnahme verfehlt und diese damit unzulässig werden (vgl. LG Berlin, NJW 2000, 752 = StV 1999, 590 ).
  • OLG Bremen, 29.03.1984 - Ws 57/84
    Auszug aus LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99
    Untersuchungshaft in anderer Sache schließt zwar eine Strafrestaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB nicht aus (vgl. OLG Bremen StV 1984, 384 und LG Bautzen, Beschl. v. 22.11.1999 - 2 StVK 835/99, sowie Stree, in: Schönke-Schröder, StGB , 25. Aufl. [1997], § 57 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB , 49. Aufl. [1999], § 57 Rdn. 6, und Kölbel, StV 1998, 236 m. w. Nachw. aus Rechtsprechung und Literatur); allerdings begründet der dringende Tatverdacht weiterer erheblicher Straftaten, welcher zum Erlass des genannten Haftbefehls geführt hat, mit Blick auf die dem Urteil des LG Dresden vom 20.08.1998 zugrunde liegende Tatserie und die - allerdings nicht einschlägigen und weniger gewichtigen - Vorstrafen des Beschwerdeführers die für § 2 DNA-IFG i. V. mit § 81g Abs. 1 StPO erforderliche negative Prognose.
  • OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04

    Rauschgiftdelikt; deliktstypische Straftat

    Diese Beurteilung ist bei Rauschgiftdelikten umstritten ( vgl. ablehnend gegenüber einer Speicherung: z.B. LG Koblenz, StV 1999, 141; LG Frankenthal, StV 2000, 609; zustimmend: LG Bautzen, NJW 2000, 1207; LG Waldshut-Tiengen, StV 2001, 10; KK/Senge, StPO, 5. Aufl., § 81 g, Rdn. 4; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 81 g Anm. 7 m.w.N. ).
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